Seit 1997 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen.
Seit 2012 führe ich die Bezeichnung
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Ich habe viele Jahre in unterschiedlichen Kanzleien in München und Nürnberg vielfältige Erfahrungen gesammelt. Meine Berliner Jahre - ab 2006 - drehten sich vorwiegend um die Immobilie:
- Mandats- und Beraterverträge mit Hausverwaltungen,
- Rechtsstreitigkeiten um Wohnungs- und Teileigentum,
- Auseinandersetzungen im Mietrecht auf Seiten von Mietern und Vermietern,
- 3 Jahre Zwangsverwaltung,
- Bestellung und Tätigkeit als Notarvertreterin,
- Fälle im Grundstücksrecht,
- Rechtsstreitigkeiten im Bau- und Bauträgerrecht.
Seit 1. Januar 2018 habe ich meine anwaltliche Tätigkeit für Vermieter aufgegeben.
Jeder Fall ist anders:
- Eingehende Recherchearbeit,
- kreative Ideen bei der Lösung von Problemen,
- die Fähigkeit "über den Tellerrand zu blicken" und
- Kampfesgeist im positiven Sinn spielen eine große Rolle.
Ich lege besonderen Wert auf:
- eine aufrichtige Auseinandersetzung mit dem bestehenden Problem,
- eine ehrliche Analyse der bestehenden Risiken,
- schnelle Reaktionszeiten,
- und - gerade trotz und wegen der Streiterei - eine beherzte, Spaß und Freude bereitende Zusammenarbeit.